Ausschreibung für den Old-/Youngtimerbereich
1. Veranstalter
Die Veranstaltergemeinschaft Nordhessenpokal e.V. schreibt für Oldtimerveranstaltungen einen Pokalwettbewerb aus. Die einzelnen Veranstalter sind dafür verantwortlich, ihre Veranstaltung ordnungsgemäß anzumelden und genehmigen zu lassen.
2. Teilnehmer
Zur Teilnahme sind alle Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) berechtigt, die für die jeweilige Veranstaltung geltende Ausschreibung anerkannt haben.
3. Klasseneinteilung
Die Grundlage zur Klasseneinteilung wird vom Oldtimer-Pokal des ADAC Hessen-Thüringen übernommen:
Klasse A | bis 31.12.1904 | „Ancester“ |
Klasse B | 01.01.1905 bis 31.12.1918 | „Veteranen“ |
Klasse C | 01.01.1919 bis 31.12.1930 | „Vintage“ |
Klasse D | 01.01.1931 bis 31.12.1945 | „Post Vintage“ |
Klasse E | 01.01.1946 bis 31.12.1960 | „Post War“ |
Klasse F | 01.01.1961 bis 31.12.1970 | |
Klasse G | 01.01.1971 bis Fahrzeugalter mind. 30 Jahre |
Die einzelnen Veranstalter behalten sich das Recht einer weiteren Klasseneinteilung vor: z. B. Youngtimer bis 1996!
Klassen können durch die Veranstalter auch zusammengelegt werden.
4. Wertung, Punktezuteilung und Preise
Die Punktezuteilung erfolgt klassenweise für Automobile und Motorräder. Seit 2015 erfolgt nur noch eine Trennung in Fahrer- und Beifahrerwertung.
Für den Nordhessenpokal wird keine Einschreibung und Einschreibegebühr erhoben.
Eine Wertung erfolgt automatisiert, wenn der jeweilige Teilnehmer an mindestens 45% der Veranstaltungen der jeweiligen Sparte teilnimmt. Es werden bei allen Sparten die besten 70% der durchgeführten Veranstaltungen gewertet. Bruchteile unter 0,5 werden ab- und über 0,5 aufgerundet.
Pro Start erhält jeder Teilnehmer in der jeweiligen Sparte 333 Bonuspunkte, die auch bei Streichergebnissen erhalten bleiben.
Formel zur Berechnung der Jahreswertung:
In den Klassen erfolgt die Punktezuteilung nach folgendem Schema:
Anz. der Starter in der Klasse – Platzierung + 0,5
——————————————————————- x 1000
Anz. der Starter in der Klasse
Bruchteile unter 0,5 werden ab- und über 0,5 aufgerundet.
Bei Punktgleichheit wird von den gewerteten Veranstaltungen die niedrigste Summe der addierten Platzziffern in der Klasse zur Wertung herangezogen.
Bei der Siegerehrung werden mindestens 25% Pokale an die gewerteten Fahrer und Beifahrer ausgegeben. Die bestplatzierte Dame in jeder Sparte wird zusätzlich geehrt.
Die Vergabe weiterer Geld- und Sachpreise behält sich der Vorstand des NHP vor.
Um Geld- oder Sachpreise zu erhalten, ist die persönliche Teilnahme an der Siegerehrung Pflicht. Über Ausnahmen von dieser Teilnahmepflicht an der Siegerehrung entscheidet der Vorstand. Alle Preise, die nicht persönlich bei der Siegerehrung entgegengenommen werden, verfallen der Veranstaltergemeinschaft und werden im nächsten Jahr zusätzlich ausgegeben.
Erhält ein Teilnehmer im laufenden Jahr eine Sportstrafe, entscheidet der Vorstand des NHP über den Ausschluss der Betroffenen vom Nordhessenpokal.
5. Mitgliedschaft und Gebühren
Jeder Veranstalter des Nordhessenpokal zahlt eine einmalige Jahresgebühr in Höhe von 38,00 € als Mitgliedsbeitrag.
Jeder Veranstalter zahlt nach seiner Veranstaltung pro Teilnehmer einen Euro an den Nordhessenpokal.
(z. B. 30 Starter = 30,00 €). Die Höchstgrenze wird auf max. 60,00 € festgelegt.
Die Ergebnislisten sind spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung bei der Nordhessenpokal Auswertung
Lothar Weber
Hedwigstr. 6
34414 Warburg
Lweber@nordhessenpokal.net
einzureichen.
Terminänderungen, Ergebnisse und Aktuelles zum Nordhessenpokal werden von den Spartenleitern bekannt gegeben oder können den Internetseiten des NHP entnommen werden.