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Rahmen-Ausschreibung für Serien im Slalomsport
(Stand 02.05.2019)
Name der Serie:
Nordhessenpokal Slalom
DMSB-Genehmigungs-Nummer:
766/19
Status der Serie/Veranstaltungen
☐ National A (inkl. NEAFP) ☒ National A
Ausschreiber/Organisation: Veranstaltergemeinschaft Nordhessenpokal e.V.
Ansprechpartner: Reiner Weste, 1.Vorsitzender
Mutterweg 6b
34537 Bad Wildungen
Tel.-Nr.: 05621-964410
Mobil-Nr.: 0171-1173978
Fax-Nr.: +49 3212 1146194
Homepage: www.nordhessenpokal.net
E-Mail: weste@nordhessenpokal.net
Inhaltsverzeichnis:
Teil 1 Sportliches Reglement
1. Einleitung
2. Organisation
2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie
2.2 Name des zuständigen ASN
2.3 ASN Visum/Genehmigungsnummer
2.4 Adresse und Kontaktdaten des Serienausschreibers (permanentes Büro)
2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees
2.6 Liste der Offiziellen (Permanente Sportwarte)
3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie
3.1 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
4. Nennungen
4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung
4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung
4.3 Startnummern
5. Lizenzen
5.1 Altersregelung
5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets
6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
6.1 Versicherung des Veranstalters/Promoters
6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung, Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
7. Veranstaltungen
7.1 Serien-Terminkalender
7.2 Zulässige Fahrzeuge
7.3 Durchführung der Wettbewerbe
a) Training
Pro Veranstaltung ist 1 Trainingslauf vorgesehen.
b) Wertungsläufe
Pro Veranstaltung werden mind. 2 Wertungsläufe durchgeführt.
Details siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung.
8. Wertung
8.1 Punktetabelle
8.2 Punktegleichheit
- Titel, Preisgeld und Pokale
9.1 Titel Gesamtsieger
9.2 Preisgeld und Pokale
- Werbung an Fahrerausrüstung bzw. am Fahrzeug
- Protest und Berufung
12. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
- TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte
- Besondere Bestimmungen
Diese Ausschreibung besteht aus 8 Seiten.
1. Einleitung
Die Serie Nordhessenpokal Slalom, wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes und seiner Anhänge (das Gesetz), den nationalen Wettbewerbsbestimmungen (des ASN) durchgeführt. Sie findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt.
Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Slalom-Reglement des DMSB durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung nichts anderes bestimmt ist.
Die Serie wird von folgenden Firmen unterstützt:
N/A
2. Organisation
2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie
Die Veranstaltergemeinschaft Nordhessenpokal e.V. nachfolgend Serienausschreiber genannt schreibt für das Jahr 2019 den/die Nordhessenpokal Slalom aus.
2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer
Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am 02.05.2019 unter Reg.-Nr.: 766/19 genehmigt.
2.4 Adresse und Kontaktdaten des Serienausschreibers (permanentes Büro)
Veranstaltergemeinschaft Nordhessenpokal e.V.
Reiner Weste, 1.Vorsitzender
Tel.-Nr.: 05621-964410
Mobil-Nr.: 0171-1173978
Fax-Nr.: +49 3212 1146194
Homepage: www.nordhessenpokal.net
E-Mail: weste@nordhessenpokal.net
2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees
Reiner Weste
Lothar Brobach
Brunhilde Weber
Karl-Heinz Feldmann
Lothar Weber
Hans-Dieter Edenhofner
2.6 Liste der Offiziellen (permanente Sportwarte)
(siehe auch jeweilige Veranstaltungsausschreibung)
N/A
3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie
Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen:
- Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen
- DMSB-Veranstaltungsreglement
- DMSB Slalom-Reglement
- DMSB-Lizenzbestimmungen
- Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO)
- Rechts- und Verfahrensregeln der FIA
- Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB
- Umweltrichtlinien des DMSB
- Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur
(WADA /NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA
- Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins)
- Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen (Bulletins)
- dem Ethikkodex und Verhaltenskodex der FIA und dem Ethikkodex des DMSB
- den sonstigen Bestimmungen der FIA und des DMSB
3.1 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
- Die Teilnehmer (=Bewerber, Fahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
- Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen in Form von Bulletins nur durch die Sportkommissare der Veranstaltung vorgenommen werden, jedoch nur, wenn aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung betrifft.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen ASN und der FIA, sofern der Kalender betroffen ist, Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
4. Nennungen
4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennschluss und Teilnahmeverpflichtung
Der Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer müssen sich nicht um Zulassung bewerben.
Eine Wertung erfolgt automatisiert, wenn der jeweilige Teilnehmer an mindestens 45% der Veranstaltungen der unter Art. 7. Aufgeführten Veranstaltungen teilnimmt.
4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung
Einschreibgebühr: entfällt
Nenngeld je Veranstaltung: Siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung
(Das Rücktrittsrecht vom Nennungsvertrag (Nenngeldrückerstattung) ist im DMSB-Veranstaltungsreglement Art. 13 geregelt.)
4.3 Startnummern
Die Teilnehmer erhalten für jede Veranstaltung neue Startnummern, die jeweils vom Veranstalter zugewiesen werden.
5. Lizenzen
Teilnahme- und wertungsberechtigt sind alle Fahrer, die mindestens im Besitz einer Nationalen Lizenz der Stufe C oder Race Card des DMSB sind.
Bewerber
Bewerber, die sich mit dem Fahrer einschreiben, müssen eine Internationale Firmen- oder Club Bewerberlizenz des DMSB, eine Nationale Team oder Club Bewerberlizenz des DMSB besitzen.
DMSB-Sponsor-Card
Sponsoren oder Namensgeber, die neben dem Fahrernamen im offiziellen Programmteil sowie Nenn-, Starter- und Ergebnislisten genannt werden wollen, ohne gleichzeitig die Funktion eines Bewerbers zu übernehmen, können dies durch den Erwerb einer „DMSB-Sponsor-Card für Firmen, Clubs, Teams“ erreichen (nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen mit Ausnahme von Veranstaltungen mit FIA-Prädikat.
5.1 Altersregelung
Gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen
5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets
(gilt nur für Veranstaltungen mit dem Status „NEAFP“)
N/A
6. Versicherung; Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
6.1 Versicherung des Veranstalters/Promotors
gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement
6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (=Teilnehmer) zum Ausschluss der Haftung, Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
gemäß Veranstaltungsreglement
7. Veranstaltungen
7.1 Serien-Terminkalender
12.05.2019 37. Nat. A ADAC Slalom Melsungen; ASC Melsungen
12.05.2019 37. Nat. A ADAC Hessisches Slalomfestival; ASC Melsungen
25.05.2019 ADAC Automobilslalom; MSC Emstal
15.06.2019 Warsteiner Automobilslalom; MSF Warstein
08.09.2019 Slalom KMC Kassel
08.09.2019 Slalom MSC Espenau-Vellmar
7.2 Zulässige Fahrzeuge
Zugelassene Fahrzeuggruppen und Klasseneinteilung:
Fahrzeuge der Gruppe G, F, H, FS (gemäß DMSB-Bestimmungen)
Klasseneinteilung: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung
7.3 Durchführung der Wettbewerbe
a) Training
Pro Veranstaltung ist 1 Trainingslauf vorgesehen.
b) Wertungsläufe
Pro Veranstaltung werden mind. 2 Wertungsläufe durchgeführt.
Details siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung.
8. Wertung
8.1 Punktetabelle
Für die Wertungsläufe werden folgende Punkte je Klasse vergeben:
Es werden alle vom Veranstalter in der Ergebnisliste aufgeführten Klassen gewertet. Lässt ein Veranstalter Mehrfachstarts zu, wird für den Nordhessenpokal der erste Start des Fahrers gewertet. Dieses gilt nicht für Doppelveranstaltungen.
Pro Start erhält jeder Teilnehmer 333 Bonuspunkte.
Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse der einzelnen Rennen berücksichtigt.
Es gibt kein Streichresultat. Jeder Fahrer muss an mindestens 45% der Veranstaltungen teilgenommen haben, um in Wertung zu gelangen.
8.2 Punktegleichheit
Besteht bei der Endauswertung Punktgleichheit zwischen mehreren Fahrern, entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und der weiteren Plätze aller durchgeführten Läufe.
9. Titel, Preisgeld und Pokale
9.1 Titel Gesamtsieger
Der Fahrer mit der insgesamt höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen im Nordhessenpokal Slalom erhält den Titel:
Nordhessenpokal-Sieger/in im Slalom 2019
9.2 Preisgeld und Pokale
Bei der Siegerehrung werden an mindestens 25% der gewerteten Fahrer und Beifahrer Pokale ausgegeben. Zusätzlich kommen Geldpreise zur Ausgabe. Die bestplatzierte Dame wird zusätzlich geehrt.
Die Vergabe weiterer Geld- und Sachpreise behält sich der Vorstand des Nordhessenpokal e.V. vor.
Preisgelder nach durchgeführten Veranstaltungen, legt der Vorstand des Nordhessenpokal e.V. zur Jahressiegerehrung fest.
10. Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern
Die aktuellen FIA/DMSB-Vorschriften für Werbung an Fahrerausrüstung/ Wettbewerbsfahrzeugen und Startnummern sind einzuhalten (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil).
ACHTUNG: Abweichungen von den FIA/DMSB-Bestimmungen bedürfen einer Sondergenehmigung des DMSB.
Für die Wettbewerbsfahrzeuge werden keine besonderen Werbevorschriften festgelegt.
Für die Fahrerausrüstung werden keine besonderen Werbevorschriften festgelegt.
11. Protest und Berufung
Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB.
Protestkaution – zahlbar an den zu genehmigenden ASN der Veranstaltung:
Status International / National: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung
Berufungskaution – zahlbar an den DMSB:
Status National A 1.000,00 €
(Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei)
12. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
- Bei Entscheidung der FIA, DMSB, deren Gerichtsbarkeit, der Sportkommissare, des Serienausschreibers oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
- Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMSB und des Serienausschreibers können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
13. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte
Alle Copyright und Bildrechte liegen beim Nordhessenpokal e.V. einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen des/der jeweiligen Veranstaltung übernommen werden.
Alle Fernsehrechte des Nordhessenpokal e.V., sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim Nordhessenpokal e.V.
Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des Nordhessenpokal e.V. verboten.
14. Besondere Bestimmungen
Es gibt keine weiteren Besonderen Serienbestimmungen.